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Neue Regeln im Insolvenz- und Exekutionsrecht seit Juli 2021
Der „Privatkonkurs neu" sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine kürzere Entschuldungsdauer von nur 3 Jahren vor. Für VerbraucherInnen ist diese neue Regelung allerdings bis 2026 befristet, danach soll evaluiert werden. Wenn Sie Fragen zur neuen Rechtslage haben, melden Sie sich bei uns für ein kostenfreies und vertrauliches Beratungsgespräch.